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Was in der Praxis und in anderen Bereichen wie z. B. Medizingeräten bereits Einzug gehalten hat, wird endlich auch Thema der neuen Maschinenverordnung der Europäischen Kommission: die digitale Betriebsanleitung. Auf so eine offizielle Aussage warten Hersteller und Redakteure seit Langem. Hat der Papierberg nun bald ein Ende?
Maschinenverordnung – was bedeutet das?
Die Europäische Kommission möchte eine Europäische Verordnung für Maschinen auf den Weg bringen. Dadurch wird die bisher gültige Maschinenrichtlinie, die keinen europaweiten rechtlichen Rahmen bietet, an das New Legislative Framework der EU angepasst. Die Verordnung gilt dann in allen EU-Mitgliedsstaaten mit dem Ziel, eine einheitliche Umsetzung zu erreichen.
Eine einheitliche europäische Regelung ist der eine Grund, aber es gibt noch mehr: Begründet wird die Anpassung auch mit den hohen Kosten für gedruckte Anleitungen, den Umweltauswirkungen sowie dem administrativen Aufwand. Eine digitale Anleitung bietet aber noch viele weitere Vorteile und auch eine höhere Usability für den Endnutzer und somit ebenfalls eine bessere Nutzererfahrung.
Bahn frei für die digitale Anleitung – aber mit Regeln
Bis jetzt, genauer gesagt seit dem 21. April liegt der Entwurf der Maschinenverordnung vor, aber bereits in diesem Stadium wird die Möglichkeit eingeräumt, eine elektronische Anleitung zur Maschine bereitzustellen. Auch die Rahmenbedingungen für ihren Einsatz werden genannt:
- Auf Kundenwunsch muss die Betriebsanleitung auch gedruckt und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Die Zugriffsmöglichkeit auf die elektronische Betriebsanleitung muss auf der Maschine und in einem beigelegten Dokument beschrieben werden.
- Die Version der Anleitung, die auf die Maschine zutrifft, muss eindeutig angegeben werden.
- Der Endbenutzer muss jederzeit die Möglichkeit haben, auf die Anleitung zuzugreifen. Das bedeutet, dass die Anleitung offline verwendbar sein und zum Download bereitstehen muss.
Noch ist Geduld gefragt
Noch heißt es allerdings warten: Bisher liegt nach wie vor nur der Entwurf vor und dieser muss noch viele europäische Gremien durchlaufen bis das Ende des Papierbergs erreicht ist. Industrie und Verbraucherschutz sind sich auch noch uneins über die auf Wunsch bereitzustellende Printanleitung.
Eines ist aber sicher: Die Maschinenrichtlinie hat schon jetzt einen großen Einfluss auf andere Bereiche und Normen. Die neue Maschinenverordnung mit der Regelung zu digitalen Betriebsanleitung wird bestimmt einiges in Bewegung bringen. Es bleibt also spannend, was noch auf uns zukommt.
Update
Mitte Juni ist die neue Maschinenverordnung 2023/1230 von der EU veröffentlicht worden. Informationen zur Verordnung und wie es jetzt mit digitalen Betriebsanleitungen weitergeht, finden Sie in unserem Blogartikel „Die neue Maschinenverordnung 2023/1230 – ein Countdown zur digitalen Betriebsanleitung?“
Aufgrund der neuen Maschinenverordnung haben wir uns jetzt neue Maschinen angeschafft. Die
Dateneinarbeitung für die Maschinensteuerung hat zwar etwas gedauert, aber jetzt läuft alles. Nur das irgendwer mal wieder die Anleitung verlegt hat. Ich freue mich auf digitale Anleitungen.