Auch wenn uns der ganze Brexit wie ein Aprilscherz vorkommt, aber gar keiner ist: Diese Meldung ist natürlich dem Datum geschuldet, aber wer weiß, was da noch auf uns zukommt…
Die EU-Kommisssion warnt Technische Redaktionen vor den Konsequenzen eines harten Brexit. Bei einem ungeregelten Austritt kämen demnach erschwerte Anforderungen auf die Hersteller von Produkten zu.
Jan Verklaeren, EU-Kommissar für Digitalisierung und Produktkommunikation: „Bisher ist es in der Europäischen Union geübte Praxis, Anleitungen in den Sprachen der Mitgliedsländer in einem Sammel-Dokument auszuliefern. Bei einem ungeregelten Austritt kann dieses Privileg allerdings auf Texte für das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden. Stattdessen greift die Regelung für Drittländer.“
Demnach sind Anleitungen für den britischen Markt ab dem Zeitpunkt des Austritts in einem gesonderten und eindeutig mit dem Vermerk „UK“ gekennzeichneten Dokument auszuliefern. Beiheftungen oder Zusammendrucke sind in diesem Fall nicht rechtskonform.
Verklaeren betont, dass diese Regelung nicht Produktdokumentation betrifft, die ausschließlich für den irischen Markt (Republik Irland) gedacht sind. Die EU Kommission prüft derzeit, ob in Fällen, in denen beide Märkte bedient werden, zwei separate Anleitungen auszuliefern sind. Sie wird die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums fristgemäß unterrichten (voraussichtlich April 2021).