Beim Digitalen Produktpass (DPP) gibt es aktuell wichtige gesetzliche Neuerungen: Die EU hat die zentrale DPP-Registry per Durchführungsrechtsakt verbindlich geregelt, und mit den ersten harmonisierten Standards liegt seit Kurzem auch die technische Basis offiziell im Amtsblatt vor. Aus dem bisherigen Rahmenwerk wird damit sichtbar mehr konkrete, betriebliche Infrastruktur.
Wir schauen uns die beiden Neuerungen etwas genauer an.
EU-Register für Digitale Produktpässe
Das EU-Register für Digitale Produktpässe ist, wie die Kommission es selbst beschreibt, ein Indexierungsdienst – eine Art zentrales Verzeichnis, in dem eindeutige Kennungen, Registrierungsdaten und grobe Metadaten zu jedem Produktpass hinterlegt werden. Die detaillierten Produktdaten bleiben dort, wo sie hingehören: dezentral, bei den verantwortlichen Unternehmen oder deren DPP-Dienstleistern. Das Produktpassregister ist also kein Datenspeicher für Produktpässe.
Wozu dieses Register? Bevor ein Produkt in der EU in den Verkehr gebracht wird, müssen die zuständigen Wirtschaftsakteure ihren DPP im Register hinterlegen. Die dazugehörige Durchführungsregelung 2026/1778 legt fest, wie das im Detail läuft – Zugangskontrolle, Nutzerverifikation, Datenregistrierung, Speicheranforderungen, technischer Systemaufbau.
Auch für Behörden ist die Registry relevant: Der Zoll kann darüber elektronisch prüfen, ob ein importiertes Produkt einen gültig registrierten DPP hat, bevor es zur für den Markt freigegeben wird. Marktüberwachungsbehörden bekommen für ihre Zwecke ebenfalls Zugriff.
Praktisch heißt das für Unternehmen: Die Registrierung läuft über ein EU-Log-in, danach folgt ein mehrstufiger Verifizierungsprozess für die eigene Organisation. Das Benutzerhandbuch für Wirtschaftsbeteiligte erklärt diese Schritte genau.
Erst wenn die Organisation verifiziert ist, lassen sich einzelne Produktpässe darüber registrieren – über den eindeutigen Produktidentifikator, der auf die tatsächlich gehosteten DPP-Daten verweist. Ein Testbereich steht parallel zur Verfügung, damit sich Unternehmen mit dem Ablauf vertraut machen können, ohne live Daten anzufassen.
Erste Standards für den Digitalen Produktpass
Fast zeitgleich mit dem Start der Registry hat die EU-Kommission den Durchführungsbeschluss 2026/1736 veröffentlicht, in dem die ersten harmonisierten Normen für digitale Produktpässe gelistet sind.
Das ist deshalb bedeutsam, weil diese Standards technisch festlegen, wie ein Produktpass überhaupt funktionieren muss, damit er EU-weit einheitlich lesbar und nutzbar ist. Aktuell sind sechs Normen veröffentlicht, zwei weitere zu Sicherheit und Verlässlichkeit befinden sich noch in Arbeit:
- EN 18216 – Protokolle zum Datenaustausch: definiert, wie Daten zwischen Systemen übertragen werden.
- EN 18219 – Eindeutige Kennungen: legt fest, wie Produkte eindeutig identifiziert werden.
- EN 18220 – Datenträger: regelt, wie die Verbindung zwischen physischem Produkt und digitalem Pass hergestellt wird, etwa über Kennzeichnung oder Datenträger.
- EN 18221 – Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz: beschreibt, wie Informationen langfristig gespeichert und verfügbar gehalten werden.
- EN 18222 – Programmierschnittstellen (APIs) für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit vom Produktpass: definiert Schnittstellen, über die ein Produktpass verwaltet und gefunden werden kann.
- EN 18223 – System-Interoperabilität: sorgt dafür, dass unterschiedliche Systeme dieselben Daten konsistent verstehen und nutzen können.
Zwei weitere Normen, EN 18239 (Benutzerrechte, IT-Sicherheit, Geschäftsgeheimnisse) und EN 18246 (Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität), sind noch nicht final. Das sind ausgerechnet die Themen, bei denen es um Vertrauenswürdigkeit und Zugriffsschutz geht – also die Fragen, die in der Praxis oft Diskussionsbedarf auslösen. Hier lohnt sich also ein wachsames Auge auf die kommenden Monate.
Was bedeuten diese Standards? Für Unternehmen, die sich an die bereits veröffentlichten Standards halten, gilt eine Vermutung der Konformität – zumindest, soweit der jeweilige Standard den betreffenden Anforderungsteil tatsächlich abdeckt. Das ist ein handfester Vorteil, aber kein Freifahrtschein für alle Produktgruppen. Sektorale Vorgaben und weitere Detailanforderungen werden weiterhin separat geregelt.
Von der Idee in die Umsetzung
Vom groben Rahmen zur betrieblichen Umsetzung – so lässt sich der Sprung der letzten Woche wohl am treffendsten beschreiben. Das DPP-Register ist erreichbar, die ersten Standards sind verbindlich referenziert, und die technische Architektur des Digitalen Produktpasses bekommt langsam Kontur.
Für die Technische Redaktion ist das keine Randnotiz aus der Rechtsabteilung, sondern eine direkte Aufforderung, sich mit Datenmodellen, Metadaten und Wiederverwendbarkeit auseinanderzusetzen – am besten, bevor die nächsten Standards zu Sicherheit und Authentifizierung dazukommen.
Mit unserer DPP-Reifegrad-Checkliste können Sie schon jetzt prüfen, wie gut Sie auf den Digitalen Produktpass vorbereitet sind.




