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Compliance klingt nach Paragrafen, Prüflisten und Juristendeutsch – nach einem Thema, das die Technische Redaktion allenfalls am Rande betrifft. Doch die neue Ausgabe der technischen kommunikation zeigt: Das Gegenteil ist der Fall. Denn wer Produkte verständlich, vollständig und normgerecht dokumentiert, leistet einen aktiven Beitrag zur Compliance – und wird damit zur Schaltstelle zwischen Regelwerk und gelebter Praxis.
Wie gewohnt gibt es unsere Kommentare zu Artikeln aus der Ausgabe 03/2026 und dazu einen Blick auf unsere eigenen Beiträge in der Zeitschrift. Vielleicht machen sie Ihnen ja Lust, selbst zum neuen Heft zu greifen? Dann wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Johannes Dreikorn
Senior Consultant / COO
EU regelt digitale Nutzerinformationen
Jens-Uwe Heuer-James, technische kommunikation 03/2026, S. 33-36
„Digitaler Produktpass“ – „digitale Anleitung“: Es ist nicht zufällig, dass diese beiden heißen Themen so ähnlich klingen. Sie haben auch EU-rechtlich miteinander zu tun. Wie genau, lässt sich in dem Artikel von Jens-Uwe Heuer-James sehr gut nachlesen und nachvollziehen. Was klar wird: Für Industrieprodukte ist der Weg zur digitalen Dokumentation offener denn je. Und der wird mehr und mehr zur Pflicht werden.
Das bedeutet zweierlei: neue Chancen für produzierende Unternehmen, Nutzerinformationen schneller, einfacher und kostengünstiger bereitzustellen. Aber auch neue Pflichten – an die Qualität der Information, an die Anwendbarkeit und die Zielgruppentauglichkeit. Denn was digital bereitliegt, ist nicht nur maximal verfügbar, sondern auch maximal transparent. Nicht nur gegenüber Kunden und Nutzern, sondern auch gegenüber offiziellen Stellen.
Als produzierendes Unternehmen ist jetzt der Zeitpunkt, den Weg für die Digitalisierung von Nutzerinformationen zu bereiten. Auch wenn die erste Pflicht in diesem Zusammenhang – der Digitale Produktpass im Kontext der Ökodesignrichtlinie – noch ein bisschen in der Ferne liegt.

Madeleine Reiter
Technical Writer & Consultant
Reparieren, ablösen oder wegwerfen
Philipp Tschöke, technische kommunikation 03/2026, S. 41-44
Der Artikel beschreibt sehr treffend, wie schnell sich technische und organisatorische Probleme in Redaktionsprojekten überlagern. Besonders deutlich wird: Ein CMS entfaltet seinen Nutzen nur dann, wenn es auf einem tragfähigen Konzept basiert. Fehlen klare Regeln oder verbindliche Standards, wird selbst ein leistungsfähiges System zum Bremsklotz statt zum Enabler.
Redaktionelle Standards sind in der täglichen Arbeit mehr als eine Orientierungshilfe; sie schaffen Verbindlichkeit und entlasten Redakteur:innen. Wer auf definierte Regeln zurückgreifen kann, muss weniger Entscheidungen treffen und kann sich stärker auf komplexere Themen konzentrieren.
Bei bestehenden Customizings, die ersetzt werden sollen, lohnt es sich, bisherige Lösungen zu hinterfragen. Oft empfiehlt es sich, nicht nur auf technische Möglichkeiten zu schauen, sondern das Problem an der Wurzel zu packen. Redaktionelle Vereinfachung, smarte Modularisierung und durchdachte Arbeitsweisen können oft denselben Effekt erzielen – mit deutlich geringerem Aufwand.

Edgarn Hellfritsch
CEO
Barrierefreiheit systematisch umsetzen
Lara Steinmetz, technische kommunikation 03/2026, S. 53-57
Selten habe ich mich von einem tekom-Artikel so abgeholt gefühlt. Ich beschäftige mich selber seit meinem Studium in den Achtzigern mit dem Thema Usability und arbeite auch zurzeit gerade an einem Accessibility-Projekt. Die Autorin gibt in ihrem Artikel elf hilfreiche Tipps, wie sich Barrierefreiheit anstreben bzw. Zugänglichkeit erreichen lässt. Einige dieser Tipps sollten für die Technische Redaktion nichts Neues darstellen, besonders die Tipps zum Strukturieren und Formulieren (“aussagekräftige Titel”, “keine Schachtelsätze…”) sind für uns Grundwissen. Andere Themen werfen bei mir tatsächlich Fragen auf, zum Beispiel: Wie muss der Redaktionsprozess für das Erstellen und Übersetzen der ALT-Attribute für Grafiken aussehen? Oder warum ist im PDF-Output meines CCMS wirklich alles – von Kopfzeile bis Überschrift und Tabellentitel – ein generischer Absatz, der vom Screenreader dumpf heruntergelesen wird?
Fazit: Ein sehr lesenswerter Artikel – denn auch wenn Barrierefreiheit bei Ihnen nicht auf dem Plan steht, gilt das Zitat aus Tipp 4 „Barrierefreiheit und Wartbarkeit gehen oft Hand in Hand“ und als Entwickler von HTML-basierten Lösungen kann ich dem nur voll zustimmen.
Artikel aus dem Hause doctima
Genitiv ohne Schrecken
Markus Nickl, technische kommunikation 03/2026, S. 26–27
Wer klare Regeln für den Genitiv aufstellt, nimmt ihm seinen Schrecken – das ist die zentrale Botschaft dieses Sprachtipps.
Nachdem Markus Nickl in der Vorausgabe 02/2026 gezeigt hat, warum der Genitiv so umstritten ist, geht es diesmal um den praktischen Umgang damit. Sowohl die DIN 8581-1 „Einfache Sprache“ als auch der tekom-Praxisleitfaden liefern konkrete Empfehlungen: den nachgestellten Genitiv bevorzugen, Attributhäufungen vermeiden, Mehrdeutigkeiten im Blick behalten und auf den Apostroph verzichten. Die beiden Regelwerke decken die wesentlichen Problembereiche ab und ergänzen sich gut.
Der entscheidende Praxishinweis: Eine gute Stilregel sollte automatisiert prüfbar und für linguistische Laien verständlich formuliert sein. Statt einer abstrakten Genitivregel also das eigentliche Problem anzugehen – nämlich überlange Nominalgruppen. So wird die Regel anwendbar, und der Genitiv verliert seinen Schrecken.
Haben Sie die neueste Ausgabe der tekom-Zeitschrift schon gelesen? Wir freuen uns auf den Meinungsaustausch mit Ihnen!
Coverfoto Zeitschrift: © tcworld GmbH




