Am 9. Juni wird das Parlament der Europäischen Union neu gewählt. Dabei ist Klimaschutz ein wichtiges Wahlkampfthema. Strategisch wurden die Weichen für eine nachhaltige Zukunft in Form des Europäischen Green Deal 2019 und dem EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft 2020 gestellt. Konkret wird zurzeit die Ökodesignverordnung in Rat und Parlament behandelt. Diese Verordnung führt einen neuen Begriff ein: den digitalen Produktpass. Was müssen Technische Redaktionen dazu wissen?
Die EU schafft die rechtlichen Grundlagen
Im Sinne einer stärkeren Kreislaufwirtschaft werden also Punkte wie Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit oder der Umweltfußabdruck forciert. Damit verändern sich auch die Anforderungen an die Informationen, die zu einem Produkt bereitgestellt werden müssen. Geplant ist ein digitaler Produktpass, in dem sich neben den klassischen Informationsprodukten weitere Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale der Produkte befinden. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher sollen so nachhaltigere Produktentscheidungen treffen können.
Das BMUV definiert den digitalen Produktpass folgendermaßen:
„Der digitale Produktpass ist ein Datensatz, der die Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt zusammenfasst. Die Daten stammen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden (Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung).“
Die Informationen müssen also strukturiert und digital zur Verfügung stehen und einem Produkt eindeutig zugeordnet werden können. Das Ganze betrifft alle Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette, sei es Hersteller, Verbraucher, Reparaturbetriebe, Recyclingbetriebe oder Rohstoffproduzenten. Dabei liefern und empfangen die Beteiligten Informationen.
Perspektivisch soll die Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte 2024 im Parlament verabschiedet werden. Als Zielhorizont für die Umsetzung ergibt sich daraus ein Zeitraum zwischen 2026 und 2030. Die Abstimmungen zur Detailumsetzung sind in den Gremien und Institutionen bereits gestartet. Genauere Informationen zur möglichen Realisierung sind jedoch bisher nicht bekannt.
Wie können sich Technische Redaktionen auf den digitalen Produktpass vorbereiten?
Auch wenn zur genauen Ausgestaltung bisher keine Informationen vorliegen, können sich Unternehmen und insbesondere Technische Redaktionen bereits jetzt auf den digitalen Produktpass vorbereiten. Klar ist: Die Informationen müssen in digitaler Form zur Verfügung stehen. Auch wenn praktisch jede Technische Redaktion die ersten Schritte in Richtung Digitalisierung gegangen ist, stehen die meisten noch an der Schwelle zu zielgenauer und intelligenter Information. Es gilt, die Zeit zu nutzen und die Redaktionen digital zu machen.
Dies sollte Schritt für Schritt geschehen: Am Anfang steht die Standardisierung des Inhalts durch Schreibregeln oder Einheitlichkeit bei Layout und Struktur. Im zweiten Schritt folgt die Modularisierung des Contents in einem CCMS, wodurch eine Layout-unabhängige digitale Bereitstellung beispielsweise als QR-Code oder URL möglich wird. Die Bereitstellung kann schnell und unkompliziert angepasst werden – unabhängig von den Anforderungen, die die Verordnung formuliert.
Die Informationen im digitalen Produktpass müssen produktspezifisch bereitgestellt werden und gültig sein. Für die Technische Redaktion heißt das, dass nach Standardisierung und Modularisierung die Klassifizierung der Inhalte folgt. Über Metadaten und Informationstypen werden Modulen nicht nur mit Bedeutung, sondern auch mit einer eindeutigen Produktzugehörigkeit versehen. Das standardisierte und austauschbare Format, das sich bereits als Anforderung ablesen lässt, erreicht man etwa über Standards wie PI oder iiRDS.
Wie Sie konkret bei der Digitalisierung Ihrer Technischen Redaktion vorgehen sollten, zeigen wir Ihnen in unserem Whitepaper „So schaffen Sie die Digitalisierung – Schritt für Schritt“.
Zum Schluss interessiert mich natürlich: Ist der digitale Produktpass für Sie schon ein Thema?